Stichwort:

Bildungspolitik

13 Beiträge mit dem Stichwort

Von Johanna Wanka (2013)

Querschnittsaufgabe Kulturelle Bildung am Beispiel Niedersachsen

Die Kulturelle Bildung als Bestandteil lebenslangen Lernens hat einen hohen Stellenwert. Allen Kindern soll von Anfang und begleitend zu ihrem Alltag, Angebote aus Musik, Theater, Tanz, Literatur, Kunst und Medien offenstehen. Diese sollen die Teilhabe am kulturellen und gesellschaftlichen Leben ermöglichen und die persönliche Entwicklung stärken. Nie­dersachsen fördert Projekte und unterstützt die Schaffung und Erhaltung von Strukturen für Kulturelle Bildung auf vielfältige Art und Weise. Das Ziel des Landes ist es, dass die hier lebenden Menschen ein umfangreiches Angebot an Kultureller Bildung nutzen können.

Von Kerstin Hübner (2013 / 2012)

Bildungspolitik für Kulturelle Bildung

So wie sich Kulturelle Bildung zentral und gleichberechtigt in den drei fachlichen Feldern Jugend, Kultur und Bildung bewegt, hat Politik für Kulturelle Bildung die Bezugsgrößen Jugendpolitik, Kulturpolitik und Bildungspolitik. Dieser Beitrag fokussiert die bildungs-­ und noch enger die schulpolitische Dimension, die im Wesentlichen von den Kultusministerien auf Länderebene verantwortet wird.

Von Hildegard Bockhorst (2013 / 2012)

Überblick für die Bundesebene: Rahmenbedingungen, Zuständigkeiten und Förderschwerpunkte von Jugend-, Kultur- und Bildungspolitik

In Deutschland sind rechtliche Rahmenbedingungen und Förderstrukturen für die Kulturelle Bildung nur in Abhängigkeit von folgenden Aspekten zu betrachten: (1) dem kooperativen Föderalismus, in welchem sich die föderalen Ebenen von Bund, Ländern und Kommunen die staatliche Verantwortung für die Förderung von Kultur und Bildung teilen, (2) den zwischen den drei Sektoren Staat bzw. öffentliche Hand, Markt und frei­-gemein­nützigem Bereich/Drittem Sektor zu differenzierenden Verantwortlichkeiten für Strukturen und Angebote der Kulturellen Bildung; (3) der Dualität von Kultureller Bildung sowohl in der Schule wie außerhalb von Schule; (4) der arbeitsteiligen Zuordnung der Kulturellen Bildung zu unterschiedlichen politischen Handlungsfeldern mit von Bundesland zu Bundesland anders entschiedenen Ressortzuständigkeiten.